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   OLG Hamm, 04.03.2009 - 31 U 36/08   

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https://dejure.org/2009,22923
OLG Hamm, 04.03.2009 - 31 U 36/08 (https://dejure.org/2009,22923)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.03.2009 - 31 U 36/08 (https://dejure.org/2009,22923)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. März 2009 - 31 U 36/08 (https://dejure.org/2009,22923)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtbarkeit einer Globalzession; Rechtsfolgen der Erfüllung der Hauptschuld für eine als Sicherheit gegebene Bürgschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.11.2007 - IX ZR 30/07

    Zur Anfechtbarkeit von Globalzessionen

    Auszug aus OLG Hamm, 04.03.2009 - 31 U 36/08
    Der Beklagte meint unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29.11.2007 (IX ZR 30/07 = BGH WM 08, 204) zudem, dass die erfolgte Globalzession entgegen der Auffassung des Landgerichts Stendal auch dem Bestimmtheitsgebot entsprochen habe.

    bb) Die Globalzession ist nach der neueren gefestigten Rechtsprechung des BGH (BGH WM 08, 204; BGH Beschl. v. 17.01.08 - IX ZR 134/07) nicht als inkongruente Deckung im Sinne von § 131 Abs. 3 Nr. 1 InsO anfechtbar.

    Die von den Vertragsparteien getroffene Vereinbarung erfüllt damit die Voraussetzung, dass die abgetretene Forderung, wie jeder Gegenstand einer Verfügung, bestimmt oder zumindest bestimmbar sein muss (BGH WM 08, 204).

    Für den Globalzessionsvertrag ist eine solche Formulierung allgemein üblich (BGH WM 08, 204).

  • BGH, 16.03.1995 - IX ZR 72/94

    Sittenwidrigkeit der Abtretung sämtlicher Kundenforderungen unmittelbar vor dem

    Auszug aus OLG Hamm, 04.03.2009 - 31 U 36/08
    Die Bezeichnung "sämtliche bestehenden und künftigen Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen von Anfangsbuchstaben A bis Z" genügt dem Bestimmtheitsgebot im Rahmen des § 398 BGB (BGH, NJW 95, 1668, 1669).
  • BGH, 24.10.1973 - VIII ZR 82/72

    Zurückführung der Kreditforderung einer Bank zum Nachteil einer Konkursmasse -

    Auszug aus OLG Hamm, 04.03.2009 - 31 U 36/08
    Entsprechendes gilt aber auch für Sicherheiten, die von Dritten für die Verbindlichkeiten des Insolvenzschuldners bestellt waren, z.B. für Bürgschaften (OLG Brandenburg, ZInsO 2004, 504; BGH NJW 1974, 57).
  • BGH, 17.01.2008 - IX ZR 134/07

    Anfechtbarkeit von Globalzessionsverträgen

    Auszug aus OLG Hamm, 04.03.2009 - 31 U 36/08
    bb) Die Globalzession ist nach der neueren gefestigten Rechtsprechung des BGH (BGH WM 08, 204; BGH Beschl. v. 17.01.08 - IX ZR 134/07) nicht als inkongruente Deckung im Sinne von § 131 Abs. 3 Nr. 1 InsO anfechtbar.
  • OLG Brandenburg, 09.03.2004 - 11 U 95/03

    Zur Wirksamkeit eines Erlassvertrages über eine Bürgschaft sowie zur

    Auszug aus OLG Hamm, 04.03.2009 - 31 U 36/08
    Entsprechendes gilt aber auch für Sicherheiten, die von Dritten für die Verbindlichkeiten des Insolvenzschuldners bestellt waren, z.B. für Bürgschaften (OLG Brandenburg, ZInsO 2004, 504; BGH NJW 1974, 57).
  • FG Niedersachsen, 26.05.2016 - 11 K 10286/15

    Rückwirkende Entstehung von Säumniszuschlägen nach einer erfolgreichen Anfechtung

    In der Zivilrechtsprechung wird teilweise die Auffassung vertreten, nach § 144 Abs. 1 InsO lebe eine Forderung nach erfolgreicher Anfechtung und Rückgewähr der Zahlung zwar rückwirkend, aber nur mit Wirkung auf die Zeit unmittelbar vor der Insolvenzeröffnung wieder auf (OLG Brandenburg, Urteil vom 9. März 2004 11 U 95/03, ZInsO 2004, 504 = Juris Rdnr. 47; OLG Hamm, Urteil vom 4. März 2009 31 U 36/08, Juris Rdnr. 40).
  • OLG Frankfurt, 25.08.2016 - 23 U 158/15

    Zurückhaltung der Sicherheit trotz Verjährung der Gewährleistungsansprüche

    Soweit die Klägerin unter Bezugnahme auf Zöller-Vollkommer, a.a.O., § 72 Rn. 8 der Auffassung ist, die Streitverkündung des Gläubigers gegenüber dem Bürgen sei grundsätzlich unzulässig, verkennt sie, dass dort (ebenso wie etwa bei Prechtel, MDR 2010, 549, 551) eine andere prozessuale Lage, nämlich die eines Streites zwischen einem gegen den Hauptschuldner klagenden Gläubiger und dem Bürgen behandelt wird (ähnlich auch OLG Hamm, Urt. v. 04.03.2009 - 31 U 36/08 Rn. 44, zit. nach juris).
  • OLG Frankfurt, 12.07.2016 - 23 U 158/15

    Mängelansprüche teilweise verjährt: Bürgschaft muss nicht "stückweise"

    Soweit die Klägerin unter Bezugnahme auf Zöller-Vollkommer, a.a.O., § 72 Rn. 8 der Auffassung ist, die Streitverkündung des Gläubigers gegenüber dem Bürgen sei grundsätzlich unzulässig, verkennt sie, dass dort (ebenso wie etwa bei Prechtel, MDR 2010, 549, 551) eine andere prozessuale Lage, nämlich die eines Streites zwischen einem gegen den Hauptschuldner klagenden Gläubiger und dem Bürgen behandelt wird (ähnlich auch OLG Hamm, Urt. v. 04.03.2009 - 31 U 36/08).
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